Schädlings­­monitoring

Schädlingsmonitoring München

Überwachen & erfassen Sie Schädlinge in Ihrem Unternehmen

Was ist Schädlingsmonitoring?

Schädlingsmonitoring dient dem regelmäßigen Überwachen und systematischen Erfassen von Schädlingen.

Leider wird ein Schädlingsbefall oft zu spät entdeckt, sodass die Population der Tiere bereits stark ausgeprägt ist. Je früher man Schädlinge entdeckt, desto eher lassen sich Schäden verringern oder verhindern. Besonders Unternehmen in der Lebensmittelindustrie klagen oft über:

  • Imageschaden (Kundenverlust)
  • Produktionsausfälle
  • Technische Probleme
  • Brandgefahr

Verbunden mit hohen Bekämpfungskosten sind dies nur einige Ursachen, die durch einen unentdeckten und bereits ausgedehnten Schädlingsbefall entstehen können.

Deshalb ist es in der Industrie, im Handel, in der Lebensmittelproduktion, aber auch in der Gastronomie, Bäckerei, Metzgerei und allen anderen Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten, mittlerweile sogar Vorschrift, eine regelmäßige Schädlingsüberwachung vorzunehmen.

Doch hier wird erfahrungsgemäß der erforderliche Aufwand und Umfang der Schädlingsüberwachung viel zu oft völlig falsch (meist zu hoch) eingeschätzt.

Holen Sie sich daher für die Planung und Umsetzung einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer hinzu, der Sie hier kompetent berät und unterstützt. Hier an der falschen Stelle zu sparen, kann Ihnen im Nachhinein enorme Kosten verursachen!

UV Fliegenfänger

Schädlingsmonitoring Fliegenfänger

Schädlingsüberwachung Kontrollstation
Doch es geht zum Glück auch anders.

Was bedeutet HACCP?

Die Eigenkontrolle im Sinne des HACCP-Konzeptes – HACCP: engl. Hazard Analysis and Critical Control Point – stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die der Verantwortliche im Lebensmittelbetrieb treffen muss, um die hygienische Sicherheit und die Integrität der Lebensmittelprodukte zu gewährleisten.

Zu dieser Eigenkontrolle sind zwar alle Lebensmittelhersteller und lebensmittelverarbeitenden Betriebe schon seit 1998 verpflichtet, allerdings haben sich mit dem 2006 in Kraft getretenen EU-Hygienerecht die Anforderungen verschärft. Jeder Betrieb muss nun ein HACCP-Konzept dokumentieren und seine Dokumente und Aufzeichnungen der Lebensmittelüberwachung vorzeigen können.